Aktuelle Information zu Vorsteuerabzugsrecht und Erstattungen der einzelnen EU-Staaten
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Die Europäische Kommission hat in ihrem Webportal im Bereich Steuern und Zollunion am 06.10.2010 auf der Seite Vorsteuerabzugsrecht und Erstattungen aktuelle Informationen zu der Umsetzung und Verfahrensweise beim Vorsteuerabzugsrecht und Erstattungen in den einzelnen Mitgliedstaaten eingestellt.

1. EU-ansässige Unternehmen
Sie gelangen zu den aktuellen länderbezogenen Informationen bezüglich der Umsetzung und Verfahrensweise in den einzelnen Mitgliedsstaaten wenn Sie auf der Webseite Vademecum anklicken.
Seit dem 01.01.2010[ ((BMF-Schreiben vom 03.12.2009 - IV B 9 - S 7359/09/10001 - (2009/0796941) - ))] können in Deutschland ansässige Unternehmen ihre Anträge auf Umsatzsteuervergütung elektronisch über das BZStOnline-Portal einreichen. Das BZSt überprüft die Unternehmereigenschaft des Antragstellers und leitet den Antrag an den EU-Staat weiter, in dem die Umsatzsteuer erhoben wurde. Dort wird der Antrag bearbeitet und die geleistete Umsatzsteuer zurück erstattet. Weitere Information finden Sie beim Steuerlichen Info-Center des BZSt auf der Seite: Umsatzsteuervergütung.
2. Nicht EU-ansässige Unternehmen
Nicht in der EU-ansässige Unternehmen, die berechtigt sind, die in einem Mitgliedsstaat in Rechnung gestellte MwSt abzuziehen finden auf der oben genannten Webseite der Europäischen Kommission Information zur Beantragung der Erstattung in den Mitgliedsstaaten wenn sie dort auf Infomationen zur Beantragung von Erstattungen klicken.
Hartmut BĂĽttner @ Oktober 13, 2010








