Portal21 – Internet Portal für Dienstleistungen in Europa
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Im Portal 21 können sich Dienstleister und Verbraucher über die Umsetzung des Artikel 21 der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG)[1] in den EU- und EWR-Staaten informieren. Die Richtlinie soll das grenzüberschreitende Anbieten und in Anspruch nehmen von Dienstleistung erleichtern.
Um Dienstleistung grenzüberschreitend anbieten und in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die in den einzelnen Ländern gültigen Bedingungen zu kennen. Diese Infomationen finden Sie im Portal 21.
Für die EU-Mitgliedsländer sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen finden Sie neben einem kurzen Ländersteckbrief ausführliche Information und Links zu externen Webseiten zu:
- Rechtsrahmen: Internationales Privatrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht und Gewerblicher Rechtsschutz)
- Verbraucherschutz: anwendbares Recht, Geschäftsmethoden, Vertragsklauseln, Haustürgeschäfte, Fernabsatz und Internet, Reisen und Urlaub sowie Gesundheitsschutz
- Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen: Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters, Register und Pflichtversicherung
- Rechtsschutz: Anlaufstellen für Unternehmen und Verbraucher
Zur Sitemap mit den einzelnen Unterpunkten gelangen Sie, wenn Sie rechts-oben auf Inhaltsverzeichnis klicken.
Das Portal ist ein Gemeinschaftsangebot der Germany Trade & Invest (GTaI) und des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Tipp: Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat zum gleichen Thema das Informations- und Service-Portal Dienstleisten leicht gemacht im Internet eingerichtet.
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- Die Richtlinie soll helfen grenzüberschreitende Dienstleistungen in Europa zu vereinfachen und auszubauen. Sie gilt prinzipiell für alle Dienstleistungen, außer, wenn sie von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen wurden, wie z.B. Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste. [↩]
Hartmut BĂĽttner @ November 2, 2010
Letzte Modifikation: Mai 22, 2012









