Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitarbeiter-Entsendung in EU-Staaten
Arbeitsrecht, Entsendung Kommentare (0)
Bei der Endsendung von Mitarbeitern in andere EU-Staaten sind rechtliche Reglungen zu beachten. Diese betreffen hauptsächlich das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Von einer Entsendung spricht man in diesem Zusammenhang, wenn ein Arbeitnehmer in einem EU-Mitgliedstaat angestellt ist, der Arbeitgeber jedoch entscheidet, ihn vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten zu lassen.
Gemäß der Webseite der Europäischen Kommission – Entsendung von Mitarbeitern deckt die EU Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (Richtlinie 96/71/EG) drei Fälle ab:
- ein Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat auf eigene Kosten und unter seiner Anleitung im Rahmen eines Vertrags, den er mit dem Kunden in dem Land abgeschlossen hat, in dem die Dienstleistungen erbracht werden;
- ein Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeiter in eine Niederlassung oder ein Unternehmen derselben Unternehmensgruppe in einem anderen Mitgliedstaat;
- eine Zeitarbeitsfirma oder Arbeitsvermittlungsagentur, die in diesem Fall als Arbeitgeber auftritt, entsendet einen Arbeitnehmer zu einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat seinen Sitz hat oder dort tätig ist.
Während des Zeitraums der Entsendung muss das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und entsandtem Arbeitnehmer aufrechterhalten werden.
Um sicher zu stellen, dass die Rechte und Arbeitsbedingungen der Entsandten in der ganzen EU geschützt sind, und um “Sozialdumping”[1] zu verhindern, wurden mehrere Vorschriften erlassen, so sind z.B. die für inländische Arbeitnehmer geltenden Normen im Gastland auch auf entsandte Arbeitnehmer anzuwenden.
Ansprechpartner: Von den EU-Mitgliedstaaten wurden Verbindungsbüros als Ansprechpartner und Kontaktstellen für Unternehmen die Arbeitnehmer entsenden, sowie für entsandte Arbeitnehmer eingerichtet. Die Kontaktdaten dieser Büros finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: Nationale Kontaktstellen und Informationen.
Weitere hilfreiche Information zur Mitarbeiterentsendung und Links finden Sie auf der Webseite von Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg und im Merkblatt der IHK Berlin zur Auslandsentsendung von Arbeitnehmern .
Bildnachweis: IAEA.org – TC Gallery
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- Die Unterbietung von Preisen auf lokalen Märkten durch ausländische Dienstleister, deren Arbeitsnormen weniger streng sind. ↩
Hartmut Büttner @ Oktober 16, 2010
Letzte Modifikation: Mai 22, 2012








