Schriftliche Zollanmeldung für Kleinsendungen ab 2013 geplant
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Infolge der geplanten schriftlichen Anmeldepflicht auch bei Kleinsendungen von unter 1.000 EUR rechnet der DIHK mit erheblichen Zusatzkosten für die betroffenen Unternehmen ab spätesten 2013.

In mehrerer EU-Ländern[ ((Deutschland, Polen, Österreich und andere))] genügt es, wenn Unternehmen Kleinsendungen[ ((Warensendungen mit einem Wert von unter 1.000 EUR))] in nicht EU-Staaten mündlich beim Zoll anmelden. Diese Vereinfachung wird es im modernisierten Zollkodex der EU, der spätestens im Juni 2013 in Kraft treten soll, wahrscheinlich nicht mehr geben. Betroffen davon wären nahezu 90 Prozent aller deutschen Unternehmen die mit nicht EU-Staaten handeln.
Gemäß einer DIKH-Befragung von 6.000 Firmen belastet diese Änderung “deutsche Unternehmen mit zusätzlichen Bürokratiekosten in Höhe von gut 100 Millionen Euro” bei durchschnittlich 11 EUR Kosten für eine Zollanmeldung. Außerdem sei mit weiteren finanziellen Belastungen infolge von Zeitverzögerungen, Maschinenstillstand, Konventionalstrafen und ähnlichem zu rechnen, falls die benötigten Informationen nicht pünktlich vorhanden sind.
Quelle: Ludwig, T. (1.9.2010) Brüssel beschert deutschen Mittelständlern mehr Bürokratie, Handelsblatt (WWW-Zugriff: 5.10.2010)
Hartmut BĂĽttner @ Oktober 5, 2010
Letzte Modifikation: Oktober 16, 2010








